Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
NEW COLOR KI-MarkenEntwicklung · Inhaber: Andreas Kunz
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbrauchergeschäfte werden von dieser Regelung ausgenommen.
- Sie gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen NEW COLOR KI-MarkenEntwicklung (nachfolgend „Agentur“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“), insbesondere für Agenturleistungen, KI-gestützte Markenentwicklung, Hosting, Domainverwaltung und technische Betreuung.
- Abweichende oder eigene Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur der Anwendung entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers widerspruchslos Leistungen erbringt.
- Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (§ 126b BGB).
§ 2 Vertragsgegenstand & Vertragsschluss
- Die Agentur erbringt ihre Leistungen nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik, Wissenschaft und anerkannten branchenüblichen Standards.
- Ein schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Formular erteilter Auftrag gilt als angenommen, wenn die Agentur die Ablehnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang schriftlich oder in Textform mitteilt.
- Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen geeignete Dritte (z. B. Spezialisten, Hosting-Partner, Registrar) hinzuzuziehen. Die Agentur bleibt alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Bereitstellung von Unterlagen und Inhalten
Der Auftraggeber stellt der Agentur rechtzeitig alle für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen, Zugänge, Inhalte und Freigaben zur Verfügung. Er gewährleistet, dass überlassene Materialien, Texte, Bilder, Logos, Grafiken, Musik, Videos oder sonstige Inhalte (nachfolgend „Inhalte“) frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Vorschriften verletzen. Der Auftraggeber versichert ausdrücklich, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an den überlassenen Inhalten verfügt und diese der Agentur zur uneingeschränkten Weiterverarbeitung, Veränderung, Vervielfältigung und Veröffentlichung im Rahmen des Auftrags überlassen darf.
(2) Haftung für überlassene Inhalte
Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Persönlichkeits- oder sonstigen Schutzrechten durch die vom Auftraggeber überlassenen Inhalte entstehen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzforderungen, Abmahnkosten und Verfahrenskosten. Die Agentur ist berechtigt, die überlassenen Inhalte vor der Verarbeitung einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen, ohne jedoch eine rechtliche Prüfungspflicht zu übernehmen.
(3) Verantwortung für Zugänge und Benutzerkonten
Der Auftraggeber ist alleinverantwortlich für die Verwaltung, Sicherung und Zugriffskontrolle aller von der Agentur eingerichteten oder überlassenen Benutzerkonten, Zugangsdaten und Berechtigungen (insbesondere Administratorzugänge für Content-Management-Systeme, Hosting-Umgebungen und Domainverwaltungen). Er stellt sicher, dass nur autorisierte Personen Zugang zu diesen Konten haben und dass Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden. Der Auftraggeber informiert die Agentur unverzüglich über das Ausscheiden von Mitarbeitern oder Änderungen in der Zugriffsberechtigung.
(4) Haftung für eigenständige Änderungen und Zugriffshandlungen
Der Auftraggeber haftet ausschließlich für alle Inhalte, Änderungen, Erweiterungen, Plugin-Installationen, Konfigurationen und sonstigen Handlungen, die durch ihn oder seine Mitarbeiter eigenständig – ohne vorherige schriftliche Freigabe oder Durchführung durch die Agentur – vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für:
a) die Installation oder Deinstallation von Plugins, Themes oder sonstiger Software,
b) die Bearbeitung, Löschung oder Ergänzung von Inhalten (Texte, Bilder, Grafiken, Videos),
c) die Vergabe von Berechtigungen an Dritte,
d) die Einrichtung neuer Benutzerkonten oder die Erhöhung von Berechtigungsstufen.
Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, Rechtsverstöße, Datenverluste oder sonstige Nachteile, die aus eigenständigen Änderungen oder Zugriffshandlungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter resultieren. Die Freistellungsverpflichtung gemäß Absatz (2) gilt entsprechend.
(5) Verantwortung für Inhalte Dritter (z. B. Blogbeiträge, PDF-Uploads)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass alle von ihm oder seinen Mitarbeitern eigenständig eingestellten Inhalte (insbesondere Blogbeiträge, Artikel, PDF-Dokumente, Bilder, Videos, Audio-Dateien) sämtliche gesetzlichen Vorschriften einhalten und insbesondere keine Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- oder sonstigen Schutzrechte Dritter verletzen. Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der eigenständigen Einstellung solcher Inhalte durch den Auftraggeber oder seine Mitarbeiter entstehen. Dies gilt auch für Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und Verfahrenskosten.
(6) Reaktion auf Anfragen und Fristsetzung
Der Auftraggeber antwortet auf Anfragen der Agentur innerhalb angemessener Fristen. Bei nicht fristgerechter Rückmeldung ist die Agentur berechtigt, im Interesse des Projektfortschritts eigenverantwortlich zu entscheiden oder das Projekt vorübergehend zu pausieren. Hierdurch entstehende Verzögerungen und Mehrkosten gehen zulasten des Auftraggebers.
(7) Sperrung bei Rechtsverstößen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine rechtswidrigen, extremistischen, pornografischen oder spam-relevanten Inhalte über die von der Agentur verwalteten Systeme zu verbreiten. Bei Verdacht auf Rechtsverletzungen ist die Agentur berechtigt, betroffene Inhalte oder Zugänge vorübergehend zu sperren, bis die Rechtmäßigkeit geklärt ist.
§ 4 Honorar, Zahlung & Fälligkeit
(1) Vergütung
Das Honorar wird wie im jeweiligen Angebot, Kostenvoranschlag oder Leistungskatalog vereinbart. Fehlt eine explizite Vereinbarung, erfolgt die Abrechnung nach den jeweils gültigen Stundensätzen der Agentur. Die aktuellen Stundensätze für die verschiedenen Leistungsbereiche sind auf der Website der Agentur unter https://www.new-color.de/preise einsehbar und gelten in der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Fassung. Die dort aufgeführten Preise sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Bei Abweichungen zwischen Angebot und Preisseite hat das Angebot Vorrang.
(2) Zahlungsziel und Fälligkeit
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Erstaufträgen und Neukunden behält sich die Agentur die Zahlung per Vorauskasse vor. Bei wiederkehrenden Geschäftsbeziehungen und Stammkunden kann die Agentur ein Zahlungsziel von 30 Tagen gewähren; dies bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Abschlagszahlungen
Die Agentur ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweiligen Projektfortschritt zu verlangen. Bei längeren Projekten (voraussichtliche Laufzeit mehr als 4 Wochen) sind monatliche Abschlagszahlungen in Höhe des tatsächlich erbrachten Leistungsumfangs zulässig.
(4) Verzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (§ 288 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens (insbesondere Mahn- und Rechtsverfolgungskosten) bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, sämtliche offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort zur Zahlung fällig zu stellen.
(5) Fremdleistungen
Für durch die Agentur abgewickelte Fremdleistungen (insbesondere Druck, Schaltungen, Domaingebühren, Hosting, Lizenzen, externe Software, KI-API-Kosten, Fotorechte, Musikrechte) werden die tatsächlichen Kosten zzgl. einer Bearbeitungspauschale von 10 % des Fremdleistungswerts berechnet. Auf Wunsch des Auftraggebers weist die Agentur die tatsächlichen Kosten durch Vorlage der Originalrechnungen nach. Rabatte oder Provisionen von Dritten werden dem Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung gutgeschrieben.
(6) Rücklastschriften
Bei nicht eingelösten Lastschriften oder Rücklastschriften wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 15,00 € je Vorgang erhoben, sofern der Auftraggeber die Rücklastschrift zu vertreten hat.
(7) Entsperrpauschale nach berechtigter Sperrung
Für die Entsperrung von Zugängen, Domains oder Inhalten nach einer berechtigten Sperrung gemäß § 6 Abs. (6) dieser AGB wird eine Aufwandspauschale in Höhe des tatsächlichen zeitlichen Aufwands, mindestens jedoch 45,00 € netto, berechnet.
§ 5 Nutzungsrechte, Urheberrecht & KI-Einsatz
(1) Entstehung und Übergang von Nutzungsrechten
Nutzungsrechte an erstellten Leistungen (insbesondere Designs, Grafiken, Logos, Texte, Strategien, KI-generierte Entwürfe, Konzepte, Software, Quellcodes, Datenbankstrukturen, Trainingsdaten für KI-Modelle) werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Begleichung aller Forderungen der Agentur aus dem jeweiligen Auftrag eingeräumt. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Eigentumsrechte bei der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, die Herausgabe von Zwischen- und Endergebnissen bis zur vollständigen Zahlung zu verweigern.
(2) Umfang der Nutzungsrechte
Die Einräumung von Nutzungsrechten umfasst nur den im Auftrag ausdrücklich vereinbarten Nutzungsumfang (insbesondere Zweck, Gebiet, Dauer, Auflage, Medien). Eine darüber hinausgehende Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Veränderung, Weitergabe, Unterlizenzierung, Verkauf, Einbindung in eigene Produkte) bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und gesonderten Vergütung. Die Nutzungsrechte werden nur als einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, soweit nicht ausdrücklich ein ausschließliches Nutzungsrecht vereinbart wurde.
(3) Übergabe von Formaten
Es werden nur zweckgebundene Endformate (insbesondere PDF, JPG, PNG, MP4, HTML, CSS, JS) übergeben. Native Quelldateien (insbesondere .ai, .psd, .fig, .sketch, .blend, .cpp, .py, Trainingsdatensätze, unkompilierte Quellcodes, KI-Modellgewichte, Architekturen) werden nur auf ausdrückliche schriftliche Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung herausgegeben. Bis zur vollständigen Bezahlung der Quelldatei-Vergütung verbleiben sämtliche Rechte an den Quelldateien bei der Agentur.
(4) KI-Einsatz bei der Leistungserstellung
Die Agentur setzt bei der Leistungserstellung unterstützend KI-Tools, Large Language Models (LLMs), Bildgeneratoren und andere algorithmische Systeme ein. KI-generierte Inhalte werden von der Agentur stets fachlich geprüft, redigiert und in den kreativen Prozess integriert. Eine Garantie für bestimmte Ergebnisse, Alleinstellungsmerkmale, Originalität, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Eintragungsfähigkeit (insbesondere Marken, Patente, Gebrauchsmuster) wird nicht übernommen.
(5) Verschärfter Haftungsausschluss für KI-generierte Inhalte
Die Agentur übernimmt keine Haftung für:
a) inhaltliche Fehler, Halluzinationen oder Unvollständigkeiten von KI-generierten Inhalten (insbesondere Texte, Bilder, Videos, Musik, Code, Marken, Slogans),
b) unbeabsichtigte Ähnlichkeiten mit bestehenden Werken, Marken oder Schutzrechten Dritter, die durch KI-generierte Inhalte entstehen können,
c) fehlende Eintragungsfähigkeit von KI-generierten Marken, Designs oder Patenten beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim EUIPO oder anderen Markenämtern,
d) Rechtsverstöße, die aus der Verwendung KI-generierter Inhalte durch den Auftraggeber entstehen,
e) Wettbewerbsverstöße oder Abmahnungen, die auf KI-generierte Slogans, Produktbezeichnungen oder Werbetexte zurückzuführen sind.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche KI-generierten Inhalte vor der Veröffentlichung eigenständig rechtlich, wettbewerbsrechtlich und markenrechtlich prüfen zu lassen. Die Agentur übernimmt keine Prüfungspflicht.
(6) Eigentumsvorbehalt an Quellcodes, KI-Modellen und Trainingsdaten
Sämtliche von der Agentur entwickelten Quellcodes, Skripte, Softwarekomponenten, Datenbankstrukturen, KI-Modelle, Algorithmen, Trainingsdaten, Embeddings, Gewichtsdateien, Architekturen und sonstigen technischen Komponenten (nachfolgend „Technische Komponenten“) bleiben – auch nach vollständiger Bezahlung – im Eigentum der Agentur, soweit nicht ausdrücklich eine Übertragung des Eigentums schriftlich vereinbart wurde. Dem Auftraggeber wird lediglich ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den Technischen Komponenten für den vereinbarten Auftragszweck eingeräumt. Die Agentur ist berechtigt, die Technischen Komponenten für andere Auftraggeber weiterzuverwenden, sofern keine schriftliche Exklusivitätsvereinbarung getroffen wurde.
(7) Referenznutzung durch die Agentur
Die Agentur ist berechtigt, die erstellten Leistungen sowie den Namen, das Logo und die Marke des Auftraggebers in ihrer Eigenwerbung, auf Referenzseiten, in Portfolios, in Ausschreibungen, in Präsentationen, in sozialen Medien sowie in internen und externen Unternehmenspublikationen zu verwenden. Dies umfasst insbesondere:
a) die Veröffentlichung von Fallstudien (Case Studies),
b) die Verwendung von Testimonials (Kundenstimmen),
c) die Veröffentlichung von Projektbeschreibungen (mit Angabe des Auftraggebers),
d) die Verwendung von visuellen Darstellungen (Screenshots, Mockups, Designausschnitte).
Der Auftraggeber kann der Verwendung seiner Leistungen als Referenz jederzeit widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform (z. B. per E-Mail an info@new-color.de) und muss der Agentur zugehen, um wirksam zu sein. Der Widerspruch kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft erklärt werden; bereits erfolgte Veröffentlichungen müssen jedoch von der Agentur nicht zurückgenommen werden.
§ 6 Hosting, Domains & Technische Infrastruktur
(1) Domains
Die Agentur handelt bei der Registrierung und Verwaltung von Domains als technischer Vermittler gegenüber der jeweiligen Vergabestelle (insbesondere DENIC, Registrar). Die Registrierungsbedingungen der jeweiligen Top-Level-Domain sind Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber ist Inhaber (Owner-C/Admin-C) der Domain und verpflichtet sich, stets korrekte, ladungsfähige Kontaktdaten zu hinterlegen. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit einer gewünschten Domain, für bestehende Rechte Dritter oder für die langfristige Zuteilung. Der Domain-Name selbst (die Zeichenfolge, z.B. ‚meine-domain.de‚) kann nach der Registrierung nicht mehr geändert werden. Eine Änderung der Domain wäre nur durch eine Neuregistrierung einer anderen Domain möglich. Alle übrigen Einträge (insbesondere Inhaber, Admin-C, Tech-C, Nameserver) können jederzeit geändert werden.
(2) Hosting & Server
Die technischen Infrastrukturen werden über Partner (insbesondere all-inkl, Greenmark IT GmbH, Neue Medien Münnich GmbH) bereitgestellt. Die Agentur strebt eine hohe Verfügbarkeit an, garantiert jedoch keine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit. Wartungsfenster, Updates und notwendige Eingriffe werden nach Möglichkeit angekündigt. Die Agentur haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Sicherheitsvorfälle, die auf Seiten der Hosting-Partner oder Dritter auftreten.
(3) Backups & Datensicherung
Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für regelmäßige, eigenständige Sicherungskopien seiner Daten, Inhalte, Datenbanken und Konfigurationen. Die Agentur übernimmt im Standardumfang keine Datensicherungspflicht. Auf Wunsch bietet die Agentur ein kostenpflichtiges Backup-Paket an, das tägliche Backups mit 7-tägiger Aufbewahrungsdauer umfasst. Häufigkeit und Aufbewahrungsdauer sowie die mögliche lokale Sicherung werden den individuellen Auftraggeberwünschen angepasst. Die genauen Konditionen werden gesondert vereinbart.
(4) Providerwechsel & Kündigung
Bei Kündigung oder Wechsel zu einem anderen Provider ist die Agentur berechtigt, den Transfer (insbesondere KK-Antrag) erst nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen freizugeben. Unvollständige oder verspätete Transferanträge können zur Löschung der Domain führen. Der Auftraggeber trägt das Risiko von Löschungen, die durch eigene Versäumnisse verursacht werden.
(5) Sperrung bei Rechtsverstößen oder Missbrauch
Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, Verdacht auf rechtswidrige Inhalte, Spam, Missbrauch der Infrastruktur oder Gefahr im Verzug den Zugang zu sperren oder Inhalte vorübergehend offline zu nehmen. Während einer Sperrung bleibt die Vergütungspflicht bestehen. Für die Entsperrung nach berechtigter Sperre wird der tatsächliche zeitliche Aufwand berechnet, mindestens jedoch 45,00 Euro netto.
§ 7 Haftung & Gewährleistung
(1) Unbeschränkte Haftung
Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Beschränkte Haftung
Im Übrigen ist die Haftung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nicht, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf:
a) bei Aufträgen mit einem Volumen bis 5.000 Euro: maximal 5.000 Euro,
b) bei Aufträgen mit einem Volumen von 5.001 Euro bis 20.000 Euro: maximal Auftragswert,
c) bei Aufträgen mit einem Volumen über 20.000 Euro: maximal 20.000 Euro.
Die Haftung für Dritte (insbesondere Hosting-Provider, Registrar, Druckereien, Werbeträger, KI-Tool-Anbieter), für höhere Gewalt, Störungen der Internetinfrastruktur sowie für die rechtliche Unbedenklichkeit von Werbemitteln oder Domainnamen ist ausgeschlossen.
(3) Freigabe durch Auftraggeber
Nach Freigabe druck- oder veröffentlichungsreifer Unterlagen durch den Auftraggeber entfällt die Haftung der Agentur für inhaltliche oder technische Fehler. Eigenmächtige Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte schließen die Haftung der Agentur aus.
(4) Keine Rechtssicherheitsprüfung
Die Agentur ist nicht verpflichtet, Entwürfe, Texte, Kampagnen oder Marken vorab auf wettbewerbs- oder markenrechtliche Zulässigkeit juristisch prüfen zu lassen. Diese Verantwortung liegt beim Auftraggeber.
(5) Zusätzliche rechtliche Prüfungen durch Dritte
Die Agentur bietet auf Wunsch des Auftraggebers gegen gesonderte Vergütung die Vermittlung von spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien für Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsprüfungen an. Die Agentur übernimmt hierbei lediglich die Koordination und Abrechnung; die rechtliche Prüfung selbst erfolgt durch den externen Rechtsdienstleister, der in eigenem Namen und eigener Verantwortung handelt. Eine Haftung der Agentur für die Richtigkeit der rechtlichen Prüfung ist ausgeschlossen.
§ 8 Vertraulichkeit & Datenschutz
(1) Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse, Daten und Unterlagen vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht gilt über die Vertragslaufzeit hinaus fort.
(2) Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG). Bei Bedarf wird ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen. Eine Datenschutzerklärung ist unter https://new-color.de/datenschutz abrufbar.
§ 9 Projektmanagement, Meilensteine & Abnahme
(1) Projektstruktur und Meilensteine
Die Agentur erbringt ihre Leistungen auf Basis eines Projektplans, der zu Beginn des Auftrags erstellt und mit dem Auftraggeber abgestimmt wird. Der Projektplan kann insbesondere Meilensteine, Zwischentermine, Liefergegenstände und Abnahmeschritte umfassen. Die Agentur ist berechtigt, den Projektplan bei wesentlichen Änderungen der Anforderungen oder der Mitwirkung des Auftraggebers anzupassen. Meilensteine gelten als verbindlich, sofern sie schriftlich oder in Textform vereinbart wurden.
(2) Abnahmeprozess
Nach Fertigstellung eines Meilensteins oder des Gesamtprojekts übergibt die Agentur dem Auftraggeber die vereinbarten Leistungen zur Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die übergebenen Leistungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Abnahmemitteilung, auf Vertragsgemäßheit zu prüfen und entweder schriftlich oder in Textform abzunehmen oder berechtigte Mängel konkret zu benennen.
(3) Fiktive Abnahme
Erklärt der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb der Frist gemäß Absatz (2) und benennt er keine berechtigten Mängel, gilt die Leistung als abgenommen (fiktive Abnahme). Die Agentur wird den Auftraggeber auf diese Rechtsfolge in der Abnahmemitteilung ausdrücklich hinweisen.
(4) Abnahme bei Teilleistungen
Bei umfangreichen Projekten, die in sinnvollen Teilleistungen erbracht werden können (insbesondere Konzeption, Design, Entwicklung, Test, Go-Live), ist die Agentur berechtigt, die Abnahme für jede Teilleistung gesondert zu verlangen. Die Regelungen der Absätze (2) und (3) gelten für jede Teilleistung entsprechend.
(5) Mängelbeseitigung nach Abnahme
Nach erfolgter Abnahme ist die Agentur zur Mängelbeseitigung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich oder in Textform anzuzeigen. Bei unterbliebener oder verspäteter Mängelanzeige erlischt der Gewährleistungsanspruch, es sei denn, der Mangel war für den Auftraggeber bei der Abnahme erkennbar oder wurde arglistig verschwiegen.
(6) Änderungswünsche nach Abnahme
Vom Auftraggeber nach der Abnahme gewünschte Änderungen, Erweiterungen oder Anpassungen der Leistung gelten als neuer gesonderter Auftrag und werden gesondert vergütet. Die Agentur ist nicht verpflichtet, solche Änderungen im Rahmen des ursprünglichen Auftrags auszuführen.
(7) Projektunterbrechung und -pausierung
Bei längerer Nichtmitwirkung des Auftraggebers (insbesondere ausbleibende Freigaben, fehlende Inhalte, nicht erteilte Auskünfte) ist die Agentur berechtigt, das Projekt nach vorheriger schriftlicher Ankündigung zu pausieren. Die Pausierung führt zu einer Verlängerung der Projektlaufzeit um den Zeitraum der Pausierung. Während der Pausierung anfallende Kosten (insbesondere Hosting-, Domain- oder Lizenzkosten) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(8) Projektabbruch durch Auftraggeber
Entscheidet sich der Auftraggeber nach Auftragsbeginn, das Projekt vorzeitig abzubrechen, hat er dennoch die Vergütung für alle bis zum Abbruch erbrachten Leistungen zu zahlen. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, eine angemessene Pauschale für die bisher erbrachte Projektplanung und Koordination in Höhe von 15 Prozent des Auftragswerts zu berechnen. Darüber hinaus ist die Agentur berechtigt, die Herausgabe von Zwischenergebnissen bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern.
§ 10 Stornierung, Umbuchung & Terminverschiebung
(1) Stornierung durch Auftraggeber
Der Auftraggeber kann einen bereits erteilten Auftrag oder gebuchte Leistungen (insbesondere Workshops, Schulungen, Beratungstermine, Fototermine, Aufnahmen) bis spätestens 10 Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei stornieren. Bei späterer Stornierung ist die Agentur berechtigt, 50 Prozent des vereinbarten Honorars als Ausfallentschädigung zu berechnen, sofern keine anderweitige Nutzung des freigewordenen Termins möglich ist.
(2) Umbuchung
Der Auftraggeber kann gebuchte Termine bis spätestens 5 Werktage vor dem vereinbarten Termin kostenfrei auf einen neuen Termin umbuchen. Bei späterer Umbuchung ist die Agentur berechtigt, eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro netto zu erheben.
(3) Verschiebung durch Agentur
Die Agentur ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund (insbesondere Krankheit, unvorhersehbare technische Störungen, höhere Gewalt) zu verschieben. In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten. Eine Vergütung für ausgefallene Termine wird nicht erhoben.
§ 11 Vertragsstrafe bei verspäteter Kundenfreigabe
(1) Freigabepflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, erforderliche Freigaben, Unterlagen, Inhalte oder Entscheidungen innerhalb der im Projektplan oder in der Agenturanfrage genannten Fristen zu erteilen.
(2) Vertragsstrafe
Bei Überschreitung einer Freigabefrist um mehr als 10 Werktage ohne Angabe berechtigter Gründe ist die Agentur berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 Euro je angefangene Woche der Verzögerung zu verlangen. Die Vertragsstrafe wird auf den Gesamtauftragswert angerechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Haftungsausschluss für Verzögerungsschäden
Die Agentur haftet nicht für Schäden, die durch Verzögerungen infolge verspäteter oder nicht erteilter Kundenfreigaben entstehen, es sei denn, die Verspätung ist von der Agentur zu vertreten.
§ 12 Social-Media-Betreuung & Content-Pflege
(1) Leistungsumfang
Sofern vertraglich vereinbart, erbringt die Agentur Leistungen im Bereich Social-Media-Betreuung (insbesondere Erstellung, Planung, Veröffentlichung und Monitoring von Beiträgen) sowie Content-Pflege (insbesondere redaktionelle Betreuung von Websites, Blogs, Newslettern).
(2) Verantwortung für Inhalte
Der Auftraggeber stellt der Agentur alle für die Social-Media-Betreuung erforderlichen Inhalte, Bilder, Grafiken, Videos und Textvorlagen rechtzeitig zur Verfügung. Er gewährleistet, dass diese Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Die Agentur ist berechtigt, bereitgestellte Inhalte redaktionell zu überarbeiten und für die jeweiligen Plattformen zu optimieren.
(3) Haftung für veröffentlichte Inhalte
Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für alle veröffentlichten Inhalte, insbesondere für deren Rechtmäßigkeit, Wettbewerbskonformität und Markenrechtskonformität. Die Agentur übernimmt keine Prüfungspflicht. Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus veröffentlichten Inhalten entstehen.
(4) Reichweiten & Erfolge
Die Agentur übernimmt keine Garantie für bestimmte Reichweiten, Interaktionsraten, Follower-Wachstum oder sonstige Erfolgskennzahlen im Bereich Social Media. Die Agentur bemüht sich um optimale Ergebnisse, jedoch sind Erfolge im Social-Media-Bereich von vielen externen Faktoren abhängig und nicht vorhersehbar.
§ 13 Suchmaschinenoptimierung (SEO) & Generative Engine Optimization (GEO)
(1) Leistungsumfang
Sofern vertraglich vereinbart, erbringt die Agentur Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO) sowie Generative Engine Optimization (GEO) mit dem Ziel, die Sichtbarkeit des Auftraggebers in Suchmaschinen (insbesondere Google) sowie in KI-basierten Antwortsystemen (insbesondere Large Language Models, LLMs wie ChatGPT, Perplexity, Google AI Overviews) zu verbessern.
(2) Keine Erfolgsgarantie
Die Agentur übernimmt ausdrücklich keine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen-Rankings, für die Aufnahme in KI-Antworten, für bestimmte Reichweiten, Klickzahlen oder Umsätze. Die Agentur bemüht sich nach bestem Wissen und Gewissen, die Sichtbarkeit zu verbessern, jedoch sind Suchergebnisse und KI-generierte Antworten von vielen externen Faktoren abhängig (insbesondere Algorithmus-Änderungen, Wettbewerberverhalten, KI-Training-Daten) und nicht vorhersehbar.
(3) Optimierungsmaßnahmen
Die Agentur führt insbesondere folgende Maßnahmen durch:
a) Onpage-Optimierung (Texte, Meta-Tags, Struktur, Ladezeiten),
b) Offpage-Optimierung (Backlinks, Zitierungen, Nennungen),
c) technische Optimierung (Strukturierte Daten, Sitemaps, Core Web Vitals),
d) GEO-Optimierung (Anpassung von Inhalten für KI-gestützte Abfragen, FAQs, strukturierte Daten, Zitate, Marken-Signale),
e) laufendes Monitoring und Reporting.
(4) Verantwortung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt der Agentur alle erforderlichen Zugänge, Inhalte und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Änderungen an der Website oder den Inhalten, die ohne vorherige Absprache mit der Agentur vorgenommen werden, können die Optimierungsergebnisse beeinträchtigen und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 14 Laufzeit & Kündigung
(1) Vertragsdauer
Sofern nicht anders vereinbart, beginnen Leistungen mit Auftragsbestätigung und enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme. Laufende Betreuungsverträge (insbesondere Hosting, Wartung, Retainer, Social-Media-Betreuung, SEO/GEO-Betreuung) laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
(2) Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
a) Zahlungsverzug über 30 Tage trotz Mahnung,
b) Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz erfolgloser Abmahnung,
c) Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit einer Partei,
d) Rechtsverstößen des Auftraggebers bei der Nutzung der Infrastruktur,
e) erheblichen Verstößen gegen Mitwirkungspflichten gemäß § 3 dieser AGB.
(3) Folgen der Vertragsbeendigung
Nach Vertragsbeendigung sind offene Forderungen sofort fällig. Die Agentur löscht Kundendaten nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen, sofern keine anderweitige Vereinbarung besteht. Bei Kündigung durch den Auftraggeber vor Abschluss eines Projekts gilt § 9 Absatz (8) entsprechend.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Gerichtsstand & Anwendbares Recht
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das für den Sitz der Agentur zuständige Gericht (Amtsgericht Stendal) ausschließlich zuständig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Schlichtung und außergerichtliche Streitbeilegung
Die Parteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag zunächst eine außergerichtliche Einigung anzustreben. Auf Wunsch beider Parteien kann ein Schlichtungsverfahren nach der Schlichtungsordnung des Deutschen Instituts für Schlichtung (DIS) durchgeführt werden. Die Kosten hierfür tragen die Parteien je zur Hälfte, es sei denn, sie vereinbaren etwas anderes. Eine gerichtliche Klage ist hiervon unberührt.
(4) Referenznutzung
Die Agentur ist berechtigt, die erstellten Leistungen sowie den Namen, das Logo und die Marke des Auftraggebers in ihrer Eigenwerbung, auf Referenzseiten, in Portfolios, in Ausschreibungen und in sozialen Medien zu verwenden. Der Auftraggeber kann der Verwendung seiner Leistungen als Referenz jederzeit widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform (insbesondere per E-Mail an info@new-color.de) und muss der Agentur zugehen, um wirksam zu sein.
(5) Änderung dieser AGB
Die Agentur behält sich vor, diese AGB mit Wirkung für zukünftige Aufträge zu ändern. Der Auftraggeber wird über Änderungen in Textform informiert. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als vereinbart. Die Agentur wird den Auftraggeber in der Mitteilung auf diese Rechtsfolge ausdrücklich hinweisen. Bereits bestehende Verträge bleiben von Änderungen unberührt, es sei denn, der Auftraggeber stimmt der Anwendung der geänderten AGB auf bestehende Verträge ausdrücklich zu.